Gestattung

Jeder Grundschule ist ein festgelegter Wohnbereich zugeordnet, der sogenannte „Schulbezirk“. Alle Kinder, die dort wohnen, müssen diese Grundschule besuchen.

Wenn Sie beispielsweise nicht in unserem Schulbezirk wohnen, sich aber für Ihr Kind den Schulbesuch in unserer Schule wünschen, so können Sie einen ‚Gestattungsantrag‘ mit einer Begründung stellen. Sie bitten darum, dass man ihrem Kind den Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gestattet.
Diesen Antrag reichen Sie bei der für Ihren Schulbezirk zuständigen Grundschule ein – diese reicht den Antrag an die gewünschte Schule weiter und beide Schulleitungen nehmen Stellung. Im Anschluss geht Ihr Antrag ans Schulamt und wird dort entschieden.
Das Formular für einen Gestattungsantrag finden Sie unter „Service – Downloads – Formulare“.