Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium der Schule, in dem Lehrer und Eltern gemeinsam vertreten sind und so die Möglichkeit haben, das Schulleben gemeinsam zu gestalten. Mitglied der Schulkonferenz kann jedes Elternteil werden, auch wenn sie oder er nicht dem Schulelternbeirat angehört. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft gewählt.

Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:

  • das Schulprogramm,
  • die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
  • Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
  • Öffnung der Schule nach außen,
  • den schuleigenen Haushalt.

 Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also

  • die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
  • der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
  • der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

Unsere Schulkonferenz wird jeweils für zwei Jahre gewählt. Sie ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsorgan der Lehrer- und Elternschaft einer Schule und berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten (§ 128 Hess. Schulgesetz).