Elternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB)

Der Schulelternbeirat übt die Mitbestimmungsrechte der Eltern an der Schule aus. Die Mitglieder des SEB wählen eine/n Vorsitzenden und eine/n Stellvertreter für zwei Jahre aus ihren Reihen.

In der Regel tagt der SEB einmal pro Schulhalbjahr, eingeladen werden alle Klassenelternbeiräte, deren Stellvertreter und die Schulleitung. In den Sitzungen sollen alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden. Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Schulelternbeirat formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.

 Zu den wichtigsten Aufgaben des SEB gehören:

  • Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
  • Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen, z.B. Zustimmung zum Schulprogramm.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule

Vorsitz Schulelternbeirat: Frau Dornuff

Stellvertretung: NN